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Welcher Form bedarf der Gesellschaftsvertrag einer OHG?

Welcher Form bedarf der Gesellschaftsvertrag einer OHG?

Keine Formvorschriften für den Gesellschaftsvertrag, außer z.B. bei Einbringen eines Grundstückes. Der Gesellschaftsvertrag muss die bes. Voraussetzungen der OHG enthalten und den Hinweis, dass die Gesellschafter ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma betreiben wollen.

Wann eignet sich eine OHG?

Wenn du mindestens einen freundschaftlichen oder geschäftlichen Kontakt gefunden hast, der mit dir gemeinsam ein Unternehmen gründen möchte, ist vielleicht die Offene Handelsgesellschaft (OHG) die richtige Wahl. Diese Unternehmensform ist für alle geeignet, die ein Handelsunternehmen betreiben wollen.

Wie finanziert sich die OHG?

Die Finanzierungsmöglichkeiten sind wie bei allen Personengesellschaften beschränkt auf die Einlagen der Gesellschafter (Neuaufnahmen) und die Kreditwürdigkeit bei der Gewährung von Fremdkapital. Die Einlage kann in Geld, Sachwerten oder anderen Leistungen erfolgen.

Welche Gesellschaftsverträge brauchen die OHG?

Bei einer OHG wird im Gesellschaftsvertrag zudem festgelegt, welcher der Gesellschafter Prokura hat, oder es wird noch ein Prokurist bestellt. Übrigens brauchen sogar Ein-Personen-GmbHs zur Eintragung ins Handelsregister Gesellschaftsverträge, die ebenfalls beurkundet werden müssen.

Welche Rechte haben sie als Gesellschafter einer OHG?

Als Gesellschafter einer OHG haben Sie Rechte und Pflichten. Sie haben das Recht, als Geschäftsführer das Unternehmen zu führen, die Unternehmenspolitik zu bestimmen und zu kontrollieren (Kontrollrechte) und haben einen Anspruch auf den Unternehmensgewinn.

Wie übernehmen Gründungsmitglieder die Geschäftsführung der OHG?

Dabei übernimmt jedes Gründungsmitglied als Gesellschafter der OHG volle Geschäftsführungsbefugnis, wobei dies im Gesellschaftsvertrag präzisiert werden kann. Die Gründungsmitglieder müssen also die Absicht haben, als Geschäftsführer Verantwortung zu übernehmen.

Wie wird der Gesellschaftsvertrag geregelt?

Im Gesellschaftsvertrag werden neben den Angelegenheiten der Gesellschafter vor allem natürlich die Belange des Unternehmens geregelt, also etwa der Name der Gesellschaft, der Firmensitz, die Höhe des Stammkapitals und auch die Bestellung des Geschäftsführers.