Users' questions

Wie hoch darf Zaun in Hessen sein?

Wie hoch darf Zaun in Hessen sein?

Die Nachbarn können aber jede andere Art der Einfriedung vereinbaren, zum Beispiel Mauer, Holzzaun, Hecke oder Maschendraht in anderer Höhe als 1,20 m (§ 45 HNRG).

Wie hoch darf der Sichtschutz zum Nachbarn sein in Hessen?

Mauern oder Zäune, die als symbolische Grenze fungieren, sind rund 40 cm bis 90 cm hoch. Als Sichtschutz eingesetzt beträgt die erlaubte Höhe Gartenzaun oder Mauer etwa 170 cm bis 190 cm. Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn muss, wenn keine andere Regelung gilt, mindestens 50 cm betragen.

Wie hoch darf eine Mauer an der Grundstücksgrenze sein in Hessen?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass es nach § 6 Abs. 10 Nr. 6 HBO (Hessische Bauordnung) grundsätzlich zulässig ist Grundstückseinfriedungen (hierzu zählen auch Mauern) zu errichten. Diese dürfen in der Regel eine Höhe von 200 cm nicht überschreiten.

Was ist eine Einfriedung?

Eine Einfriedung oder Umfriedung (veraltet auch Einfriedigung) ist eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige störende Einwirkungen abzuwehren.

Was muss die Einfriedung in Hessen einhalten?

Dabei muss die Einfriedung zum einen die gesetzlichen Grenzabstände einhalten (vgl. etwa § 16 NachbG Hessen). Zum anderen wird hinsichtlich der Beschaffenheit der Einfriedung verlangt, dass diese „ortsüblich“ ist, das heißt innerhalb eines Ortsteils oder einer Siedlung häufiger vorkommt.

Wie besteht die Einfriedung der Grundstücke in Hessen?

Einfriedung der Grundstücke In Hessen besteht die Einfriedung aus einem ortsüblichen Zaun (§ 15 HNRG); lässt sich Ortsüblichkeit nicht feststellen, besteht sie aus einem 1,20 m hohen Zaun aus verzinktem Maschendraht.

Eine Einfriedung hat den Sinn, ein Hindernis zwischen dem eigenen Grundstück und der Außenwelt aufzustellen. Meistens handelt es sich um Zäune, Hecken oder Mauern, die dazu dienen, die Interaktion mit der Außenwelt zu minimieren.

Was ist der hessische Gesetzgeber festgelegt?

Der hessische Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Einfriedung grundsätzlich aus einem ortsüblichen Zaun besteht. Dies gilt selbstverständlich dann nicht, wenn die Nachbarn sich über die zu errichtende Einfriedung einig sind. Besteht allerdings keine Einigkeit, dann muss eine Lösung gefunden werden, die dem insgesamt geltenden Recht entspricht.