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Wer vertritt Schwerbehindertenvertretung?

Wer vertritt Schwerbehindertenvertretung?

für die Aufgabenerfüllung der Schwerbehindertenvertretung trägt der Arbeitgeber. In erforderlichem Umfang muss der Arbeitgeber auch eine Bürokraft zur Verfügung stellen. (§179 8 und Abs. 9 SGB IX).

Wann braucht man Schwerbehindertenvertretung?

Eine Schwerbehindertenvertretung muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen “nicht nur vorübergehend”, das heißt länger als sechs Monate, beschäftigt werden (§ 177 SGB IX ).

Wie wird man SBV?

Wer darf gewählt werden? (Wählbarkeit) Lebensjahr vollendet haben, und mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind – hier aber mit Ausnahme der Leiharbeitnehmer und leitender Angestellter. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV/Vertrauensperson) muss nicht selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sein.

Kann eine SBV gekündigt werden?

§ 179 Abs. 3 SGB IX räumt der SBV den gleichen Kündigungsschutz wie den Betriebsräten ein. Das bedeutet, dass gegenüber amtierenden Vertrauenspersonen nur eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 15 Abs. Der Arbeitgeber kann ebenso wie während der Amtszeit nur aus wichtigem Grund kündigen.

Was passiert wenn keine Schwerbehindertenvertretung gibt?

Ist in einem Betrieb oder einer Dienststelle keine Schwerbehindertenvertretung gewählt, so kann das zuständige Integrationsamt zu einer Versammlung schwerbehinderter Menschen zum Zweck der Vorbereitung einer Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Wahl eines Wahlvorstandes) einladen (§ 177 Absatz 6 Satz 4 SGB IX).

Wie wird man Schwerbehindertenbeauftragter?

der Dienststelle mindestens sechs Monaten angehören (§ 177 Abs. 3 Satz 1 SGB IX). Bei der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung können sich auch Arbeitnehmer bewerben, die selbst nicht schwerbehindert sind, d.h. die Schwerbehindertenvertretung muss nicht aus schwerbehinderten Menschen bestehen.

Was darf die Schwerbehindertenvertretung nicht?

Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt gemäß § 179 Absatz 7 SGB IX einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Freigestellte Vertrauenspersonen dürfen von inner- oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsförderung nicht ausgeschlossen werden (§ 179 Absatz 5 SGB IX).

Welche Rechte hat die Schwerbehindertenvertretung?

Teilnahmerecht: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen: Sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder schwerbehinderte Menschen als Gruppe …

Ist Schwerbehindertenvertretung ein Ehrenamt?

Die Schwerbehindertenvertretung hat eine eigenständige Stellung im Betrieb / in der Dienststelle inne und führt ihre Amtstätigkeit frei von Weisungen aus. Das Amt versteht sich als Ehrenamt, so dass dafür keine zusätzliche Vergütung erfolgt (§ 179 Abs. 1 SGB IX).

Was macht die Schwerbehindertenvertretung?

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern. Sie vertritt deren Interessen in dem Betrieb oder in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Hat die SBV ein Recht auf ein eigenes Büro?

Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 96 Abs. 9 SGB IX grundsätzlich keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung eigener Räume und Sachmittel. 19.07

Ist eine Schwerbehindertenvertretung Pflicht?

Besetzt der Arbeitgeber fünf Prozent seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern, wozu er gemäß gesetzlich verpflichtet ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 SGB IX), ist eine Schwerbehindertenvertretung ab einer Betriebsgröße von 100 Arbeitnehmern zu wählen.

Was ist die Schwerbehindertenvertretung?

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist eine gewählte Vertretung für die besonderen Interessen der schwerbehinderten sowie ihnen gleichgestellten behinderten Menschen in den Betrieben der Privatwirtschaft und in den Verwaltungen des öffentlichen Dienstes.

Wie lang ist die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung?

(7) 1 Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. 2 Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn die Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung noch nicht beendet ist, mit deren Ablauf. 3 Das Amt erlischt vorzeitig, wenn die Vertrauensperson es niederlegt, aus dem Arbeits-,…

Was ist die Aufgabe der Behindertenvertrauensperson?

Aufgabe der Behindertenvertrauensperson (BVP) ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der behinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat oder der Personalvertretung wahrzunehmen. Die Wahlperiode wurde auf fünf Jahre erhöht.

Was ist die Aufgabe von Schwerbehinderten?

Weitere Aufgabe ist es, Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen sowie Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und ggf. mit dem Arbeitgeber im Wege der Verhandlung auf eine Erledigung hinzuwirken.