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Was ist eine Klageerwiderung?

Was ist eine Klageerwiderung?

Bei der Klageerwiderung handelt es sich um die inhaltliche Antwort auf die Klageschrift. In der Klageerwiderung muss somit alles Erforderliche vorgetragen werden, um die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche zu Fall zu bringen. Der Klageerwiderung geht die Verteidigungsanzeige voraus.

Wie sieht eine Klageerwiderung aus?

Unter der Überschrift „Klageerwiderung“ steht dann wieder ein Rubrum, allerdings diesmal nur ein kleines: die Nachnamen der Parteien und das Aktenzeichen (aber nicht das des Klägers, sondern das des Gerichts; das bekommt der Beklagte mit der Klagezustellung genannt).

Was folgt auf eine Klageerwiderung?

Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt: Klageschrift des Klägers. Klageerwiderung des Beklagten. Replik des Klägers.

Was passiert wenn keine Klageerwiderung?

Wenn Sie die Frist zur Klageerwiderung versäumen und keinen wichtigen Grund zur Entschuldigung dafür vorbringen, ist Ihnen im Allgemeinen jede weitere Verteidigung gegen die Klage abgeschnitten. Sie laufen damit Gefahr, wegen dieser Fristversäumnis den Prozess zu verlieren. “

Was ist der Aufbau der Klageerwiderung?

Inhalt und Aufbau der Klageerwiderung Ziel der Klageerwiderung in der Sache ist es, die Rechtsverteidigung des Beklagten zur Geltung kommen zu lassen.

Wie handelt es sich bei der Klageerwiderung um einen bestimmenden Schriftsatz?

Der Form nach handelt es sich bei der Klageerwiderung um einen bestimmenden und vorbereitenden Schriftsatz i.S.d. §§ 129 ff. ZPO, sodass für seine äußere Form, d.h. insbesondere die Schriftform, die Unterschriftsleistung und den Anwaltszwang, keine anderen Bestimmungen gelten als für die Klageschrift.

Ist die zulässige Klage unbegründet?

I. Einwände gegen die Zulässigkeit der Klage werden nicht erhoben. II. Die zulässige Klage ist unbegründet, weil dem Kläger der geltend gemachte Anspruch nicht zusteht. 1. Der tatsächliche Sachverhalt hat sich anders zugetragen, als vom Kläger behauptet.

Kann der Beklagte die Klage für unzulässig oder unbegründet erachtet werden?

Der Beklagte sollte zunächst deut­lich machen, ob er die Klage für unzu­lässig oder unbe­gründet erachtet. Soweit er die Klage für unzu­lässig erachtet, ist im Ein­zelnen dar­zu­legen, welche Zuläs­sig­keits­vor­aus­set­zung bestritten wird.