Was sind freiwillige soziale Aufwendungen?
Was sind freiwillige soziale Aufwendungen?
Hierzu können zählen: Essen in der Werkskantine, der Zuschuss zu Mahlzeiten, Arbeitskleidung, Werkswohnung, Zuschüsse für die Unterkunft am Arbeitsort (Sachbezüge) und Fahrtkostenersatz.
Was gehört zu den freiwilligen sozialen Leistungen eines Arbeitgebers?
Belegschaftsaktien, Kapitalbeteiligung), Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge (zusätzliches Einkommen im Alter) Sachleistungen, z. B. Firmenwagen, Firmenhandy, freie Parkplätze, Verpflegungsleistungen, Laptop, kostenlose Getränke, Arbeitskleidung, die Nutzung von Werkswohnungen.
Was bucht man auf 4140?
Der DATEV-Kontenrahmen hat für die Buchung der steuerfreien Sozialleistungen folgende Konten vorgesehen: Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei (SKR 03 4140; SKR 04 6130): Dieses Konto ist in der GuV der Position “Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung” zugeordnet.
Was bucht man auf 4946?
Die eingekauften Sachzuwendungen bucht er auf das Konto “Freiwillige Sozialleistungen” 4946 (SKR 03) bzw. 6822 (SKR 04). Sachzuwendungen sind beim Arbeitnehmer als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu erfassen ist. Dieser Sachbezug unterliegt auch der Umsatzsteuer.
Was sind freiwillige Sozialleistungen?
Freiwillige Sozialleistungen (SKR 03 4946; SKR 04 6822): Dieses Konto zählt in der GuV zu der Position “Sonstige betriebliche Aufwendungen”. Hier sollten die Sozialleistungen gebucht werden, die keinen Arbeitslohn darstellen. Die lohnsteuerpflichtigen Aufwendungen können auf dem Konto “Freiwillige soziale Aufwendungen,
Welche Leistungen gehören zu freiwilligen sozialen Leistungen?
Zu den freiwilligen sozialen Leistungen zählen einerseits Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse, die nicht zum Arbeitslohn gehören und damit gar nicht steuerbar sind, z. B.: Leistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen (z. B. Duschen, Waschräume, Einrichtung von Erholungsräumen),
Welche Sozialleistungen sind Lohnsteuerpflichtig?
Hier sollten die Sozialleistungen gebucht werden, die keinen Arbeitslohn darstellen. Die lohnsteuerpflichtigen Aufwendungen können auf dem Konto “Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig” (SKR 03 4145; SKR 04 6060) erfasst werden. Das Konto ist den Löhnen und Gehältern zugeordnet.
Welche freiwillige Leistungen unterliegen der Steuerpflicht?
Bestimmte freiwillige soziale Leistungen unterliegen hingegen vollständig der Steuer- und Sozialversicherungspflicht: Heiratsbeihilfen; Incentive-Reisen (ggf. Aufteilung in beruflichen/privaten Anteil möglich) Jubiläumszuwendungen (ggf. begünstige Versteuerung nach der 1/5-Regelung)