Was bedeutet Entlastung des Verwaltungsbeirates?
Was bedeutet Entlastung des Verwaltungsbeirates?
Entlastung bedeutet die Billigung und das Einverständnis mit der zurückliegenden Geschäftsführung und den Verzicht der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber den Mitgliedern des Beirats auf hieraus entstandene Ersatz- oder Schadensersatzansprüche.
Was passiert wenn der Beirat nicht entlastet wird?
Ist ein Wohnungseigentümer mit der Entlastung des Verwalters und/oder Verwaltungsbeirats nicht einverstanden, kann er die jeweiligen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung gemäß § 46 WEG beim zuständigen Gericht anfechten.
Was bedeutet Entlastung des Verwalters?
Mit der Entlastung des Verwalters billigen die Eigentümer das bisher bekannte bzw. erkennbare Verwalterhandeln für einen bestimmten Zeitraum. Die Entlastung führt dazu, dass die Eigentümer insoweit keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter geltend machen können.
Welche Befugnisse hat ein Verwaltungsbeirat?
In § 29 WEG gesetzlich vorgegebene Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats sind, den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. den Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, Rechnungslegungen und Kostenanschläge zu prüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen.
Warum sollte der Verwaltungsbeirat entlastet werden?
Der Verwaltungsbeirat sollte hingegen entlastet werden, wenn: die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft und der Hausverwaltung nicht zu beanstanden ist. es keine Zweifel an der Sorgfalt der Rechnungsprüfung gibt. der Beirat seine Kompetenzen nicht überschreitet und / oder als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Kann man die Entlastung von Verwaltung und Beirat verwehren?
Die Entlastung von Verwalter und Verwaltungsbeirat kann als Mittel gesehen werden, um Vertrauen aufzubauen und natürlich auch zu motivieren. In einer WEG, in der es offensichtlich ausschließlich mit rechten Dingen zugeht und z. B. das Wohngeld moderat ist, gibt es keinen wirklichen Grund, der Verwaltung und dem Beirat die Entlastung zu verwehren.
Ist die Entlastung des Beirats vorgesehen?
Auch wenn im Gesetz keine Entlastung des Beirats vorgesehen ist, wird dem Beirat regelmäßig auf der jährlichen (ordentlichen) Wohnungseigentümerversammlung für das vergangene Wirtschaftsjahr Entlastung erteilt und ihm damit das künftige Vertrauen ausgesprochen. Wörtlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu ausgeführt:
Wann lohnt es sich bei der Entlastung zu entlasten?
Bei der Entlastung geht es also um den Schutz vor zivilrechtlichen Ansprüchen, die aus einem Fehlverhalten des Verwaltungsbeirat herrühren und vor einem Zivilgericht eingeklagt werden können. Wann es sich lohnt, den Verwaltungsbeirat zu entlasten – und wann nicht!