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Wer bekommt den Krankenschein vom Kind?

Wer bekommt den Krankenschein vom Kind?

Laut Gesetz hat jeder Elternteil bei einer ärztlich bescheinigten Krankheit seines Kindes Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit zur Betreuung seiner Kinder. Aber der Arbeitgeber ist nicht zur Fortzahlung des Lohns verpflichtet.

Wer schreibt einen krank wenn das Kind krank ist?

Wer wird krankgeschrieben – das Elternteil oder das Kind? Für Sie bedeutet die Erkrankung Ihres Kindes in jedem Fall: Sie müssen mit ihm zum Kinderarzt, und zwar noch am selben Tag. Dieser stellt, nachdem er das Kind untersucht hat, eine Bescheinigung über dessen Erkrankung aus.

Was ist wenn mein Kind krank ist und ich nicht arbeiten kann?

In § 45 „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) steht: Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Kann ich zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist?

Ja, wenn das Kind erkrankt, dürfen Eltern der Arbeit fern bleiben. Denn als Arbeitgeber sind Sie zur Freistellung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters verpflichtet, wenn ihr krankes Kind Betreuung benötigt.

Ist das Kind krank?

Außerdem brauchen Sie unbedingt ein Attest, das bestätigt, das Ihr Kind krank ist. Dieses müssen Sie jedoch – im Gegensatz zur eigenen Krankmeldung – schon am ersten Tag vorlegen, an dem Sie nicht arbeiten.

Wie bekommt man das volle Gehalt bei der Krankmeldung?

Wenn man das volle Gehalt bekommt, während man das Kind pflegt, dann hat man keinen Anspruch auf das Krankengeld. Attest für die Krankmeldung ab Tag 1 Wenn Sie selbst krank sind und nicht arbeiten können, müssen Sie dem Arbeitgeber am dritten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen.

Was müssen sie vor der Krankmeldung vorlegen?

Dieses müssen Sie jedoch – im Gegensatz zur eigenen Krankmeldung – schon am ersten Tag vorlegen, an dem Sie nicht arbeiten. Erkrankt Ihr Sohn oder Ihre Tochter erst im Laufe des Arbeitstages, müssen sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie nicht weiter arbeiten können.

Wann müssen sie das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen?

Wenn Sie selbst krank sind und nicht arbeiten können, müssen Sie dem Arbeitgeber am dritten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen. Später sollte es natürlich auch nicht sein. Bei der Erkrankung eines Kindes muss das Attest schon am ersten Tag vorliegen, damit Sie das Kinderkrankengeld auch in Anspruch nehmen können.