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Wann hat man Anspruch auf Abfertigung?

Wann hat man Anspruch auf Abfertigung?

Der Anspruch auf Abfertigung entsteht bei der Abfertigung Alt nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung. Das Arbeitsverhältnis muss einvernehmlich oder durch eine Arbeitgeberkündigung beendet werden. Die Höhe der Abfertigung ist nach der Dienstdauer gestaffelt.

Wie viel Abfertigung?

Die Höhe der Abfertigung ist abhängig von der Länge des Dienstverhältnisses und Ihres Monatsentgelts: nach 3 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 2 Monatsentgelte. nach 5 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 3 Monatsentgelte. nach 10 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 4 Monatsentgelte.

Wer hat Anspruch auf die Zahlung der Abfertigung?

Anspruch auf die Zahlung der Abfertigung alt haben Dienstnehmer, deren Dienstverhältnis bereits vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat und bis heute andauert. Wurde das Dienstverhältnis erst nach dem Stichtag 1.1

Wie berechnet sich der Abfertigungs­Anspruch nach dem neuen Arbeitsverhältnis?

Bei Beendigung des Arbeits­verhältnisses berechnet sich die Höhe des „alten” Abfertigungs­anspruches aus der Anzahl der “einge­frorenen” Monats­entgelte in der Höhe des Letzt­bezugs. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Abfertigung nach dem neuen Abfertigungs­recht.

Was ist die Höhe der Abfertigung?

Höhe der Abfertigung Alt. Hat das Arbeitsverhältnis ununterbrochen 3 Jahre gedauert, so gebührt dem Arbeitnehmer bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfertigung. Das Ausmaß der Abfertigung ist nach der Dienstdauer gestaffelt und beträgt. nach 3 Dienstjahren: 2 Monatsentgelte. nach 5 Dienstjahren: 3 Monatsentgelte.

Wie lange haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfertigung?

So erwerben Arbeitnehmer bei der Abfindung neu schon nach 2 Monaten und nicht erst nach drei Jahren Anspruch auf eine Abfertigung. Abfertigungsansprüche können von einem Arbeitgeber zum anderen „mitgenommen“ werden und die Ansprüche verfallen nicht bei der Arbeitnehmerkündigung.