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Kann ich ein Motorrad als Zweitfahrzeug versichern?

Kann ich ein Motorrad als Zweitfahrzeug versichern?

Das Motorrad als Zweitfahrzeug versichern Ihr Motorrad wird also behandelt wie ein Zweitwagen. So können zum Beispiel Eltern auf diese Weise das Motorrad ihres Kindes als Zweitfahrzeug anmelden und versichern – auch wenn sie selbst nur einen Autoführerschein besitzen.

Was kostet ein Motorrad Versicherung und Steuer im Jahr?

Generell gilt jedoch, dass man mit Kosten zwischen 50 und 70 Euro pro Jahr rechnen sollte. Die Deckungssumme liegt am besten bei 100 Millionen Euro, ein Selbstbehalt von 300 Euro für die Vollkasko- und 150 Euro für die Teilkaskoversicherung werden empfohlen.

Wie berechnet sich die Motorradversicherung?

Die Versicherungskosten für ein Motorrad werden individuell berechnet. Mit dem Motorradversicherungsvergleich von CHECK24 erfahren Sie sofort, welche Kosten für die Versicherung des Motorrades auf Sie zukommen. Wie berechnet sich die Motorradversicherung?

Wie hoch ist die Versicherungssumme für einen Motorrad-Versicherer?

Bei vielen Motorrad-Versicherern ist eine pauschale Versicherungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro üblich. Der Beitrag in der Motorrad-Haftpflicht wird von verschiedenen Faktoren bestimmt: Bestimmte Faktoren – wie Typklasse, Motorleistung und Wohnort (Regionalklasse) – sind gesetzt. Andere Faktoren können Sie (zum Teil) selbst bestimmen,

Wie versichern sie ihr Motorrad für einen bestimmten Zeitraum?

Das heißt, Sie versichern Ihr Motorrad jährlich nur für einen bestimmten Zeitraum. Ungefähr 24 Prozent der Motorräder sind nicht ganzjährig zugelassen, sondern besitzen ein Saisonkennzeichen. Das erlaubt die Nutzung des Motorrads ausschließlich in dem Zeitraum, der auf dem Kennzeichen ausgewiesen ist.

Welche Tarife gelten für die Motorradversicherung?

Innerhalb der Motorradversicherung finden Sie verschiedene Tarife, je nachdem, welche Deckung Sie abschließen möchten. Als Basis gilt die Haftpflichtversicherung – sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – und tritt für selbstverursachte Schäden gegenüber Dritten ein.