Wie viele Seminare im Jahr darf ein Betriebsrat besuchen?
Wie viele Seminare im Jahr darf ein Betriebsrat besuchen?
Der Betriebsrat benötigt vor allem im Zuge der zunehmenden Komplexität der Arbeitswelt einen stets aktuellen und hohen Informationsstand (BAG, 11.7.1972, AP Nr. 1 1972). Auch gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer eines Gremiums an einer Schulung.
Welche Seminare darf der Betriebsrat besuchen?
Alle neugewählten Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss.
Kann der Arbeitgeber Betriebsrat Seminare ablehnen?
Nein, der Arbeitgeber kann eine vom Betriebsrat ordnungsgemäß beschlossene Schulung nicht einfach ablehnen.
Sind Schulungen Mitbestimmungspflichtig?
Das Mitbestimmungsrecht besteht allein für Berufsbildungsmaßnahmen, die auf Arbeitnehmer gerichtet sind. Fortbildungskurse für leitende Angestellte werden davon nicht erfasst. Entsprechendes gilt für Individualansprüche des Arbeitnehmers auf Freistellung nach den auf Länderebene geltenden Gesetzen über Bildungsurlaub.
Hat der Betriebsrat Anspruch auf Schulungen für seine Arbeit als Betriebsrat?
Demnach hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Schulungen, die Kenntnisse vermitteln, die für seine Arbeit als Betriebsrat erforderlich sind.
Welche Betriebsräte haben Anspruch auf die Teilnahme an erforderlichen Schulungen?
Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte einen gesetzlich verankerten Anspruch auf den Besuch erforderlicher Schulungen (§ 37 Absatz 6 BetrVG). Der Arbeitgeber hat also die Pflicht, Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen bzw.
Was hat der Betriebsrat Anspruch auf?
Demnach hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Schulungen, die Kenntnisse vermitteln, die für seine Arbeit als Betriebsrat erforderlich sind. Inhalt des Schulungsanspruchs. Ist die Schulung für die Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, hat der Betriebsrat Anspruch auf: die Teilnahme an der Schulung.
Was ist der kollektive Schulungsanspruch des Betriebsrats?
Im Gegensatz zu dem kollektivem Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, ist der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG ein Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds. Allerdings bedarf es auch hier eines Betriebsratsbeschlusses zur Schulungsteilnahme.