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Wann greift 17 EStG?

Wann greift 17 EStG?

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war.

Warum 17 EStG?

Als gesetzgeberischer Grund für die Beibehaltung des § 17 EStG wurde der Zusammenhang mit § 16 EStG angesehen. § 16 EStG regelt die Besteuerung von Gewinnen bei der Veräußerung von Gewerbebetrieben und Mitunternehmeranteilen. Der Gewerbetreibende bzw. Mitunternehmer soll nicht nur den laufenden Gewinn versteuern.

Sind Aktien Anteile an Kapitalgesellschaften?

Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind Aktien, Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen.

Was sind Anteile an Kapitalgesellschaften?

Kapitalgesellschaften) sind Gesellschaften mit eigener Rechtsfähigkeit (juristische Personen). Rechtlich verselbstständigt ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder einer körperschaftsteuerpflichtigen Personenvereinigung; die Anteile an → Kapitalgesellschaften sind veräußerlich und vererblich.

Wann gilt das Teileinkünfteverfahren?

Das Teileinkünfteverfahren greift, wenn die Anteile der Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten werden. Das gilt sowohl für Ausschüttungen als auch bei Veräußerungen. die Beteiligungsquote mindestens 25 Prozent beträgt. In diesem Fall greift zwingend das Teileinkünfteverfahren.

Wann greift 16 EStG?

Wird ein ganzer Gewerbebetrieb oder ein Teilbetrieb veräußert, so gehören die Gewinne, die dabei erzielt werden, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. (§ 16 Abs. 1 EStG). Durch die Betriebsveräußerung werden die bisher unversteuert gebliebenen stillen Reserven (nicht realisierte Gewinne) aufgedeckt.

Warum gibt es Teileinkünfteverfahren?

Das Teileinkünfteverfahren (kurz: TEV) dient der steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften. In der Regel wird das Teileinkünfteverfahren alternativ zur Besteuerung durch die Kapitalertragsteuer (bzw. Abgeltungsteuer) genutzt, um so Steuern zu sparen.

Was ist der Veräußerungsgewinn?

Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust ist im Steuerrecht bei den sieben Einkunftsarten der positive Unterschiedsbetrag (Gewinn) oder negative Unterschiedsbetrag (Verlust) zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Verkaufspreis eines Wirtschaftsguts.

Sind Aktien Beteiligungen?

Als Beteiligung gilt der Besitz von Gesellschafts-, Bohr- und Genossenschaftsanteilen, Aktien, Einlagen etc. Als wesentliche Beteiligung gilt ein Anteil von mehr als 1 Prozent am Kapital einer Kapitalgesellschaft (§ 17 I EStG.

Was sind Anteile an verbundenen Unternehmen?

Um verbundene Unternehmen handelt es sich, wenn rechtlich selbstständige Unternehmen wirtschaftlich in bestimmten Verhältnissen miteinander verbunden sind. Daraus ergeben sich Mitspracherechte und Gewinnansprüche. § 271 Abs. HGB gehören Anteile an verbundenen Unternehmen zum Anlagevermögen.

Wann ist das Teileinkünfteverfahren günstiger?

Je höher der individuelle Spitzensteuersatz des Gesellschafters ist, desto weniger lohnt sich die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens. Bei niedrigeren Ausschüttungsbeträgen kann die Abgeltungsteuer wegen der Gewährung des Sparerfreibetrages günstiger sein als die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens.

Was beträgt der Freibetrag nach § 17 EStG?

Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG beträgt für die Veräußerung von 100 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft bis Vz 2003 10.300 EUR; ab Vz 2004 beträgt er 9.060 EUR. Wird ein geringerer Prozentsatz veräußert, verringert sich der Freibetrag entsprechend. Dabei ist nur maßgebend das Verhältnis der veräußerten Anteile zu 100 % der Anteile,

Was ist die Auflösungsverluste nach § 17 EStG?

Die Klage ist als nicht begründet abzuweisen. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung setzt die Realisierung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG nicht nur die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft voraus, sondern auch, dass feststeht, ob und in welcher Höhe der nach § 17 Abs.

Warum unterliegt die Veräußerung § 17 EStG?

Da die Beteiligung zum Veräußerungszeitpunkt 1,1 % beträgt, unterliegt die Veräußerung § 17 EStG, obwohl die Spekulationsfrist des § 23 EStG a.F. abgelaufen ist. Gemäß § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. b EStG kann der Verlust, der auf die zuerst angeschafften 0,9 % der Anteile entfällt, steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Wie äußert sich der BFH zu § 17 EStG?

In jüngster Zeit hatte der BFH wiederholt Gelegenheit, sich zu § 17 EStG zu äußern. Im Folgenden werden zwei Urteile vorgestellt, die sich mit der gezielten Verlustnutzung und dem Abzug von nachträglichen Schuldzinsen nach Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung befassen.