Kann ich die Bahn verklagen?
Kann ich die Bahn verklagen?
Den Entschädigungsanspruch können Bahnreisende mit dem Fahrgastrechte-Formular oder online über ihr Kundenkonto bei der Bahn beziehungsweise in der Bahn-App geltend machen. Das Formular erhalten sie im Reisezentrum oder an der DB-Information im Bahnhof, beim Schaffner, oder Sie laden es hier herunter.
Wann bekommt man eine Entschädigung von der Bahn?
Erreichen Sie bei einer Zugreise Ihr Ziel nicht pünktlich, haben Sie verschiedene Ansprüche. Kommen Sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Sie Anspruch auf 25 % Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 %. Lassen Sie sich im Zug oder am Bahnhof eine Verspätungsbescheinigung ausstellen!
Welche Rechte bei Bahn Verspätung?
Hat ein Zug eine Verspätung oder fällt er aus, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast grundsätzlich eine Entschädigung zahlen. Diese wird wie folgt berechnet: Kommt der Fahrgast mit mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises zu entschädigen.
Welche Fahrgastrechte gelten im Eisenbahnverkehr in Deutschland?
Ihre Rechte. als unser Fahrgast. Im Eisenbahnverkehr in Deutschland gelten einheitliche Fahrgastrechte. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der SBahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.
Wie kann der Fahrgast seine Reise abbrechen?
Alternativ kann der Fahr gast seine Reise an einem Unter wegsbahnhof abbrechen und sich den Anteil des Fahr preises für den nicht genutzten Anteil erstatten lassen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof der Fahrkarte kann der Fahr gast einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
Was benötigen sie für die Reservierung ihrer Fahrkarte?
Das ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular, Ihre Fahrkarte oder Fahrkartenkopie sowie einen Kostennachweis, falls Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat (Ausnahme BahnCard 100). Für die Entschädigung einer durch Ausfall oder Verspätung nicht nutzbaren Reservierung legen Sie bitte den Originalbeleg oder eine Kopie des Belegs bei.
Welche Unterlagen benötigen sie für ihre Fahrkarte?
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen: Das ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular, Ihre Fahrkarte oder Fahrkartenkopie sowie einen Kostennachweis, falls Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat (Ausnahme BahnCard 100).