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Wann kein Recht zum Besitz?

Wann kein Recht zum Besitz?

Gemäß § 986 scheitert der Eigentumsherausgabeanspruch, wenn der Anspruchsgegner gegenüber dem Eigentümer ein Recht zum Besitz hat. Denn dann steht die Besitzlage nicht mit dem sich aus § 903 ergebenden Inhalt des Eigentums in Widerspruch.

Ist ein Kaufvertrag ein Recht zum Besitz?

Denn ein Recht zum Besitz ergibt sich bereits aus dem Kausalgeschäft (z.B. Kaufvertrag), welches auch bei zwischenzeitlicher Veräußerung gemäß §§ 929, 931 BGB dem Erwerber gemäß § 986 II BGB entgegengehalten werden kann.

Ist Anwartschaftsrecht Recht zum Besitz?

Das Anwartschaftsrecht gibt ein gegenüber jedermann wirkendes Recht zum Besitz; Grund: Mit der Besitzübertragung ist dem Käufer das im Eigentum enthaltene Recht auf Besitz und Nutzung der Sache schon übertragen.

Was ist berechtigter Besitz?

Besitz §§ 854 ff. BGB = tatsächliche Herrschaft über eine Sache, unabhängig davon, ob berechtigt oder nicht, also ist z.B. ein Mieter (berechtigter) Besitzer, aber auch ein Dieb (unberechtigter) Besitzer!

Was ist das Recht zum Besitz?

Das Recht zum Besitz (auch Besitzrecht) bezeichnet in der Rechtswissenschaft das Recht, eine Sache zu besitzen. Relevanz haben die Besitzrechte insbesondere im Rahmen des Eigentumsherausgabeanspruchs. Dieser ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer einer Sache dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist.

Ist das Anwartschaftsrecht ein absolutes Recht zum Besitz?

Umstritten ist, ob auch das Anwartschaftsrecht dem Inhaber ein absolutes Recht zum Besitz gibt. Während die herrschende Meinung dies bejaht, lehnt eine Gegenansicht dies mit der Begründung ab, dass das Anwartschaftsrecht nur den Eigentumserwerb schützen soll und dies auch dann noch könne, wenn der Anwartschaftsberechtigte nicht mehr Besitzer ist.

Was ist ein Anspruch obligatorisch?

Anspruch obligatorisch dinglich gesetzlich vertraglich Heraus- Beseiti- Befriedi- gabe gung gung eigener / fremder GoA EBV Delikt BereichR Primär Sekundär o.Vertrag. LeistK NichtLK leistbez. sonst. Pflicht Pflicht. vertragliche Sekundäransprüche leistungsbezogene sonstige Pflichtverletzung Pflichtverletzung Nichtleistung Schlechtleistung (allg.

Ist das Anwartschaftsrecht als sonstiges Recht anerkannt?

Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Lehre ist das Anwartschaftsrecht als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Dem Geschädigten steht nach Ansicht des BGH der Wert der Sache unter Abzug des noch dem Verkäufer geschuldeten Restkaufpreises zu.