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Sind Fahrtkosten zur Schule Mehrbedarf Unterhalt?

Sind Fahrtkosten zur Schule Mehrbedarf Unterhalt?

Kindesunterhalt: Welche Kosten fallen unter den Mehrbedarf? Unter den Mehrbedarf können Kosten etwa für Nachhilfeunterricht, eine Privatschule oder die Krankenversicherung des Kindes fallen. Auch das Fahrgeld zur Schule oder die Betreuung im Kindergarten können zum Mehrbedarf zählen.

Was ist Mehrbedarf beim Kindesunterhalt?

Mehrbedarf beim Kindesunterhalt sind die Kosten, die über den allgemeinen Lebensbedarf des Kindes hinausgehen. Ein Mehrbedarf liegt dann vor, wenn es sich um einen Bedarf handelt, der regelmäßig und über einen längereren Zeitraum anfällt.

Welche Kosten sind mit dem Kindesunterhalt abgedeckt?

(2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Alle Regelungen zum Unterhaltsrecht sind unter Unterhaltsrecht nachzulesen.

Welche Kosten muss der Vater beteiligen?

Auch an den zusätzlichen Kosten des Kindes als Sonderbedarf muss sich der andere Elternteil anteilig beteiligen. Zum Sonderbedarf zählen z.B. unvorhergesehene Krankheitskosten, die Erstausstattung eines Säuglings, die Anschaffung eines Behindertenfahrzeuges, notwendige Umzugskosten, die Kosten einer Klassenfahrt etc.

Was ist der genaue Mehrbedarf beim Kindesunterhalt?

Nach der Feststellung der Höhe vom genauen Mehrbedarf beim Kindesunterhalt richtet sich der Anteil eines jeden Elternteils nach dessen monatlichem Einkommen. von diesem ist ein pauschaler Freibetrag in Höhe von 1.100 Euro in Abzug zu bringen.

Was ist der Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt umfasst den Barunterhalt (a). Davon zu unterscheiden ist der Mehrbedarf (b) und Sonderbedarf (c) des Kindes. Der Unterhalt zur Deckung des Lebensbedarfs des Kindes bei getrenntlebenden Eltern wird als Bar- oder Naturalunterhalt erbracht. Barunterhalt erfolgt durch Zahlung von Geld.

Welche Tabelle bildet die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts?

Grundsätzlich bildet die Düsseldorfer Tabelle die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts. Ein darüber hinausgehender Mehrbedarf und/oder Sonderbedarf muss gesondert geltend gemacht werden. Grundsätzlich bildet die Düsseldorfer Tabelle die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts.

Welche Elternteile leistet ein Kindesunterhalt?

Beim Kindesunterhalt werden Sonderbedarf und Mehrbedarf also angemessen auf beide Elternteile verteilt, da beide für die Sorge des Kindes zuständig sind – auch wenn bei Minderjährigkeit in der Regel nur einer Barunterhalt leistet.