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Wo kann ich meine Versicherungsjahre einsehen?

Wo kann ich meine Versicherungsjahre einsehen?

Einen Auszug Ihrer persönlichen Versicherungszeiten (Versicherungsverlauf) erhalten Sie gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei jedem Sozialversicherungsträger (nicht jedoch beim Dachverband der Sozialversicherungsträger).

Wo bekomme ich Auskunft über meine Pension?

Eine Information über den Stand Ihres persönlichen Pensionskontos erhalten Sie auf Antrag vom Pensionsversicherungsträger.

Woher bekomme ich einen Pensionskontoauszug?

Den Auszug zum neuen Pensionskonto erhalten Versicherte im Laufe des Jahres 2014 automatisch zugesandt. Alternativ können Versicherte diesen beim Versicherungsträger beantragen oder direkt das Pensionskonto abfragen.

Wie berechnet sich die pensionshöhe?

Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto: Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.

Wo erfahre ich meine Arbeitsjahre?

Betroffene sollten genau prüfen, ob alle Beitragszeiten erfasst sind. Fragen dazu beantworten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in jeder größeren Stadt. Ratsuchende können sich auch an die kostenlose Telefonhotline 0800 10004800 wenden.

Was kostet der Nachkauf von Versicherungszeiten?

Kosten des Nachkaufes Ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsmonat kostet EUR 1.265,40 . Für Personen, die vor dem 01.01.1955 geboren sind, verteuert sich der Nachkauf durch einen sogenannten “Risikozuschlag” ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und beträgt pro Schul-/Studienmonat EUR 2.961,04.

Kann man mit 40 Versicherungsjahren in Pension gehen?

Ein Pensionsantritt ist möglich, wenn zusätzlich abhängig vom Stichtag, die jeweilige Mindestzahl an Versicherungsmonaten vorliegt (480 Versicherungsmonate bzw. 40 Versicherungsjahre).

Wie lange muss ich in Oesterreich arbeiten um Pension zu bekommen?

180 Versicherungsmonate (15 Versicherungsjahre). Davon müssen mindestens 84 Versicherungsmonate (sieben Jahre) aus einer Erwerbstätigkeit heraus entstanden sein.

Wo kann ich einen Pensionsantrag stellen?

Pensionsanträge können bei allen Sozialversicherungsträgern, beim Magistrat, den Bezirkshauptmannschaften sowie den Gemeindeämtern gestellt werden. Sämtliche Anträge sind gebührenfrei. Gleiches gilt für alle Dokumente, die zur Vorlage bei Sozialversicherungsträgern ausgestellt werden.

Kann man Pension selber einzahlen?

Als Beitrag zur Selbstversicherung sind pro Monat 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage zu bezahlen. wenn bereits eine Pflichtversicherung bestanden hat – abhängig von der Beitragsgrundlage – zwischen EUR 198,91 und EUR 1.476,30.

Wird die Pension vom Bruttogehalt berechnet?

Die Pension ist ein Ersatz für das durch die Pensionierung wegfallende Einkommen. Daher steht die Pensionshöhe im Verhältnis zur Höhe des vor Pensionsbeginn erzielten Einkommens.

Wie berechnet sich die Kontoerstgutschrift?

Jänner 1955 geborenen Personen bis zum 31. Dezember 2013 erworben wurden, werden als “Kontoerstgutschrift” in das neue Pensionskonto eingebucht. Die Pension wird dann nur noch aus dem Pensionskonto berechnet. Die Kontoerstgutschrift geteilt durch 14 ergibt die aktuelle monatliche Bruttopension zum Regelpensionsalter.

Wie können sie das neue Pensionskonto einsehen?

Sie das neue Pensionskonto einsehen können. Sie können Ihr Pensionskonto jederzeit mit Handysignatur online abfragen. Sie können auch über FinanzOnline in Ihr Pensionskonto einsteigen. Falls Sie diesen Service im Internet nicht nutzen wollen, sendet Ihnen Ihr Pensionsversicherungsträger gerne einen Kontoauszug per Post zu.

Wie ist das Pensionskonto dokumentiert?

Im Pensionskonto sind alle österreichischen Versicherungszeiten dokumentiert. Die Pensionen werden für Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, ausschließlich mit dem neuen Pensionskonto berechnet. es für Sie transparenter ist. Sie können Ihr Pensionskonto jederzeit einsehen und den aktuellen Stand abfragen.

Was ist das Online-Pensionskonto?

Das Online-Pensionskonto: Den Stand des persönlichen Pensionskontos kann man beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragen oder er wird von der Dienstbehörde übermittelt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, mit der Handy Signatur oder Bürgerkarte Ihr persönliches Pensionskonto online einzusehen und Ihre Kontomitteilung auszudrucken.

Wie gilt das Pensionskonto in Österreich?

Das Pensionskonto gilt für Versicherte, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pflichtversichert sind oder waren. Pensionskontoinhaber, die bereits vor 2005 Versicherungszeiten in Österreich erworben haben, haben eine Mitteilung über die Höhe ihrer Kontoerstgutschrift erhalten.