Wie lautet der Artikel 3 des Grundgesetzes?
Wie lautet der Artikel 3 des Grundgesetzes?
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
In welchem Gesetzbuch steht der Satz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden?
1994 wurde der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz aufgenommen.
Wann wurde Art 3 GG geändert?
Artikel 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Was ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes,…
Welche Gesetze gelten für Menschen mit Behinderungen?
So sind in relevanten Regelungen und Gesetzen ausdrücklich die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für das Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im Sozialgesetzbuch 9, das Behindertengleichstellungsgesetz, aber auch für die Antidiskriminierungsgesetze.
Wer darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden?
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Art.
Was ist das Grundgesetz der Gleichheit vor dem Gesetz?
Art. 3 Grundgesetz Gleichheit vor dem Gesetz (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Ergänzung 1994: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.