Was ist ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung?
Was ist ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung?
Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IVsoll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, durchgeführt.
Wer beantragt Statusfeststellungsverfahren?
Das Verfahren findet auf Grundlage von § 7a SGB IV statt und kann von jeder Person beantragt werden, die berechtigte Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat. Neben der Durchführung auf Antrag gibt es auch noch die automatische Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens.
Wann muss ein Statusfeststellungsverfahren?
Eine Statusfeststellung von Gesetzes wegen findet insbesondere immer dann statt, wenn ein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Ehe- oder Lebenspartner, einem Familienangehörigen oder einem Gesellschafter des Unternehmens zur Sozialversicherung anmeldet.
Wie mache ich ein Statusfeststellungsverfahren?
Eine Statusfeststellung kann durch die beteiligten Vertragspartner (Auftragnehmer und/oder Auftraggeber) beantragt werden. Jeder kann für sich entscheiden, ob ein Statusfeststellungsverfahren erfolgen soll. Eine vorherige Abstimmung oder Einigung über die Durchführung des Anfrageverfahrens ist nicht erforderlich.
Wer kann Statusfeststellungsverfahren einleiten?
Auftraggeber und Auftragnehmer stellen dazu einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Auch die Krankenkasse selbst kann ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, ebenso ein Rentenversicherungsträger während einer Betriebsprüfung.
Was bedeutet Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung?
Sie ist die Entscheidungsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Frage, ob jemand als abhängig Beschäftigter oder als Selbstständiger einzustufen ist.
Wer überprüft Scheinselbständigkeit?
Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, prüft der Deutsche Rentenversicherung Bund durch ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren. Sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber können bei der Clearingstelle der Rentenversicherung für klare Verhältnisse sorgen.
Wie lange prüft die Rentenversicherung zurück?
Die Deutsche Rentenversicherung prüft vor allem die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der eingegangenen Meldungen. Sie findet mindestens aller 4 Jahre statt.
Wann liegt eine Scheinselbständigkeit vor?
Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person zwar nach außen (z. B. mit einem Werkvertrag) als selbstständiger Unternehmer auftritt, ihre Aufgaben aber wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer erfüllt.
Was ist ein Versicherungsrechtlicher Status?
Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung ist zu klären, ob die Tätigkeit tatsächlich eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellt oder ob die Mitarbeit in Gleichstellung mit dem Betriebsinhaber auf familienhafter Basis (familienhafte Mithilfe) erfolgt.
Was kostet ein Statusfeststellungsverfahren?
Entstehen durch ein Statusfeststellungsverfahren Kosten? – Nein. Der Verwaltungsakt an sich, das heißt die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, verursacht zunächst einmal keine Kosten im Sinne einer „Bearbeitungsgebühr“ oder ähnlichem.
Was ist ein Bescheid der Clearingstelle?
Ein Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung über eine nicht sozialversicherungspflichtige (selbstständige) Beschäftigung ist die Voraussetzung für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht.
Wie erfolgt die elektronische Antragstellung an die Deutsche Rentenversicherung Bund?
Seit August 2019 besteht für Sie über unserer Verfahren zur elektronischen Antragstellung die Möglichkeit, den Antrag auf Feststellung des sozialrechtlichen Status vollelektronisch an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übermitteln. Nutzen Sie hierfür die Online-Dienste mit und ohne Registrierung.
Was ist die zuständige Stelle der Deutschen Rentenversicherung?
Die zuständige Stelle ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie hat im Sommer 2010 ihren Dienst aufgenommen und ist seitdem die einzige zuständige Stelle zur Überprüfung und Festlegung der Sozialversicherungspflicht in Zweifelsfällen.
Wie hat die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entscheidung getroffen?
Entscheidung durch Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat in einem Statusfeststellungsverfahren die Entscheidung, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, nach geltendem Recht und den von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungen zu entscheiden.
Wie kann ich meinen sozialversicherungsstatus überprüfen lassen?
Wer seinen Sozialversicherungsstatus überprüfen lassen möchte, muss sich dazu einen Antrag Statusfeststellung Rentenversicherung stellen. Die zuständige Stelle ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.