Wie haftet der Aufsichtsrat?
Wie haftet der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat handelt pflichtwidrig und haftet selbst, sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Der Aufsichtsrat muss darüber hinaus prüfen und darauf achten, ob bzw. dass das Unternehmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die notwendigen Instrumente verfügt.
Welche Pflichten hat ein Aufsichtsrat?
Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats. (1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. (2) 1Der Aufsichtsrat kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen und prüfen.
Welche Funktion hat der Aufsichtsrat einer AG?
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 111 AktG). 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten. Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG). Er ernennt Vorstände und beruft diese ab.
Was ist der Aufsichtsrat als Organ einer Kapitalgesellschaft?
Der Aufsichtsrat als Organ einer Kapitalgesellschaft ist neben dem Vorstand Träger von Rechten und Pflichten. Daher stellt sich häufig die Frage der Rechtsfolgen, wenn die Pflichten von den Mitgliedern des Aufsichtsrats verletzt werden und was das für ihre persönliche Haftung bedeutet.
Wie haften die Aufsichtsratsmitglieder persönlich?
Haftung des Aufsichtsrats 1. Beweislast und Beweislastumkehr Entsteht der Gesellschaft durch pflichtwidriges Verhalten des Aufsichtsrats Schaden, so haften die Aufsichtsratsmitglieder persönlich und gesamtschuldnerisch.
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?
Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats. (1) Der Aufsichtsrat hat die Gesch ftsf hrung zu berwachen. (2) 1Der Aufsichtsrat kann die B cher und Schriften der Gesellschaft sowie die Verm gensgegenst nde, namentlich die Gesellschaftskasse und die Best nde an Wertpapieren und Waren, einsehen und pr fen.
Wie kann der Aufsichtsrat die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen?
(2) 1 Der Aufsichtsrat kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen und prüfen. 2 Er kann damit auch einzelne Mitglieder oder für bestimmte Aufgaben besondere Sachverständige beauftragen.