Was ist ein Betriebsgruppenvorstand?
Was ist ein Betriebsgruppenvorstand?
In allen Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen gibt es einen gewerkschaftlichen Vorstand (Betriebsgruppenvorstand), der die betrieblichen Aufgaben nach § 53 Abs. 2 der Satzung wahrnimmt: a) Grundsätzlich kann die Mitgliederversammlung einen Vorstand (Betriebsgruppenvorstand) wählen.
Wie werden Vertrauensleute gewählt?
Die Wahl kann geheim, per Stimmzettel oder aber auch per Handzeichen erfolgen. Dies hängt vom Organisationsgrad und vom Vertrauensverhältnis im Betreuungsbereich beziehungsweise Betrieb ab. Die gewählten Vertrauensleute sind der neue Vertrauenskörper, der sich eine Leitung wählt.
Wann wird der Verdi Beitrag abgebucht?
Der Betrag wird in der Regel monatlich oder alle 3 Monate abgebucht. Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II (Alg II) zahlen den Mindestbeitrag von 2,50 EUR im Monat.
Wer kann bei Verdi Mitglied werden?
Mitglied kann werden: a) wer im Organisationsbereich der ver. di in einem Arbeits-, Dienst-, Amts- oder Ausbil- dungsverhältnis steht, c) wer an Hochschulen, Akademien oder vergleichbaren Einrichtungen studiert, sofern sie/er ein Studienfach studiert, das eine spätere Tätigkeit im Organisationsbereich der ver.
Was ist die Arbeit der Vertrauensleute?
Die Arbeit der Vertrauensleute ist durch die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) geschützt. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Satzung und den Richtlinien der jeweiligen Einzelgewerkschaften. Vertrauensleute
Was sind die gewerkschaftlichen Vertrauensleute?
Die gewerkschaftlichen Vertrauensleute des Betriebs, die der Gewerkschaft angehörenden Mitglieder des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung bilden den so genannten Vertrauenskörper. Vertrauensleute der Gewerkschaften arbeiten mit dem Betriebsrat zusammen.
Was sind Vertrauensleute in Betrieben?
Arbeitnehmer in Betrieben, die als Bindeglieder zwischen den hauptamtlichen Funktionskörpern der Gewerkschaften und den Gewerkschaftsmitgliedern in den Betrieben tätig sind. Vertrauensleute sind die Beauftragten der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Gewerkschaft in den Betrieben.
Wie werden Vertrauensleute benannt?
Vertrauensleute werden von den gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten im Betrieb gewählt bzw. von der Gewerkschaft benannt. Sie dürfen wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung gegenüber anderen Arbeitnehmern nicht unterschiedlich behandelt, insbesondere nicht benachteiligt oder gemaßregelt werden (§ 75 Abs.
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