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Wer hat in einem Verein das Sagen?

Wer hat in einem Verein das Sagen?

Der Vereinsvorstand ist das leitende Organ eines Vereins. Er vertritt seinen Verein nach außen hin in gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem übernimmt er die Führung innerhalb des Vereins und ist auch hier der Verantwortungsträger. Der Vorstand muss von den Vereinsmitglieder gewählt werden.

Wer gehört in einem Verein alles in den Vorstand?

Üblicherweise setzt sich der Vorstand bei einer normalen Vereinsgröße von bis zu 300 Mitgliedern aus dem ersten Vorsitzenden mit seinem Stellvertreter sowie einen Schatzmeister (Kassenwart) zusammen. Weitere Ämter sollten dann ggf. in einem erweiterten Vorstand berücksichtigt werden.

Wie viele Vorsitzende darf ein Verein haben?

Die Zahl der Vorstandsmitglieder muss nämlich nicht geregelt werden. Nur eine Mindestzahl muss festgelegt sein. “Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen, von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind.

Was ist die absolute Mehrheit in der Vorstandswahl?

5 Antworten zum Ablauf Ihrer Vorstandswahl. Absolute Mehrheit heißt: Es muss eine Stimme mehr als die Hälfte der bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder erreicht werden. So regelt es § 32 bis 1 Satz 3 BGB. Nach gängiger Rechtsauffassung gilt dies übrigens auch, wenn Ihre Satzung „einfache Mehrheit“ vorsieht.

Was hilft bei der Vorbereitung der Vorstandswahlen?

Zunächst hilft bei der Vorbereitung der Vorstandswahlen ein Blick in die Vereinssatzung. Hier sind die vereinseigenen Bestimmungen festgehalten, die die Wahlen regulieren. In der Regel orientieren sich diese an den Ausführungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zum gesetzlichen Rahmen gemeinnütziger Vereine (BGB, §§ 21 bis 79).

Warum wird der Vorstand durch die Mitgliederversammlung gewählt?

Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt und somit legitimiert. Der Vorstand wird durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Das bedeutet, dass mehr als 50% Ja-Stimmen abgegeben worden sein müssen.

Was ist die Mehrheit der Stimmen in der Satzung?

Nach dem erwähnten § 32 des BGB entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, solange die Satzung nichts anderes vorsieht. Es müssen also mehr als 50% der Stimmen auf einen Kandidaten oder eine Kandidatin entfallen. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden grundsätzlich nicht mitgezählt.