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Wie viel Krankengeld zahlt die TK?

Wie viel Krankengeld zahlt die TK?

Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Lesen Sie hier, welche Zahlungen noch berücksichtigt werden und wie hoch das maximale kalendertägliche Krankengeld ist.

Wie hoch ist Krankengeldzuschuss?

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt.

Wann gibt es Krankengeld TK?

Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden.

Wann bekomme ich mein Krankengeld ausgezahlt?

Sobald Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat, also die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Erst ab der siebten Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Wann zahlt die TK Krankengeld?

Die TK zahlt Ihnen dann vom 12. Oktober 2019 bis 1. November 2019 Krankengeld. Da es sich bei dem Datum auf Ihrer Bescheinigung immer nur um ein voraussichtliches Datum handelt, können wir nur bis zum Tag der Ausstellung zahlen. Sollten Sie tatsächlich einmal vorzeitig wieder arbeitsfähig sein, ersparen wir Ihnen dadurch aufwendige Rückzahlungen.

Wie hoch ist der monatliche Krankengeldzuschuss?

Der monatliche Krankengeldzuschuss in Höhe von 600 € überschreitet den SV-Freibetrag um 73,70 €. Der Betrag von 73,70 € übersteigt auch die Freigrenze von 50 €. Vom 1.4. bis 30.6

Ist der Krankengeldzuschuss beitragspflichtig?

Die vom Arbeitgeber darüber hinaus gezahlten Beträge sind erst dann als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, wenn sie die Freigrenze in Höhe von 50 EUR übersteigen. Der Krankengeldzuschuss wird in dem Umfang beitragspflichtig, in dem er das Vergleichs-Netto überschreitet.

Wie zahlen sie ihr Krankengeld?

Die Zahlung wird immer individuell an Ihre Situation angepasst. Wir zahlen Ihnen Ihr Krankengeld möglichst direkt nach Eingang Ihrer Krankmeldung und immer bis zu dem Datum, an dem die aktuellste Bescheinigung von Ihrem Arzt ausgestellt wurde – also immer rückwirkend.