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Wie bestellt der Betriebsrat einen Wahlvorstand?

Wie bestellt der Betriebsrat einen Wahlvorstand?

Als amtierender Betriebsrat gehört es zu Ihren Aufgaben, den Wahlvorstand und dessen Vorsitzenden zu bestellen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Bestellung erfolgt dabei jeweils durch Beschlussfassung mit einfacher Stimmenmehrheit gemäß § 33 BetrVG.

Wie wird Wahlvorstand bestellt?

Wer bestellt den Wahlvorstand? Der Wahlvorstand wird vom amtierenden Betriebsrat bestellt. Der Betriebsrat entscheidet auch darüber, wer Vorsitzender des Wahlvorstandes ist, ob die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder auf mehr als drei erhöht und ob Ersatzmitglieder bestellt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 1 bis 4 BetrVG).

Ist ein Wahlvorstand wählbar?

Auch Mitglieder des Wahlvorstands sind wählbare Arbeitnehmer. Gekündigte Arbeitnehmer sind zunächst bis Ablauf der Kündigungsfrist wählbar.

Wie viele Personen im Wahlvorstand?

Abweichend davon regelt in Betrieben das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammensetzung des Wahlvorstandes, der nur aus 3 Personen (ein Wahlvorstandsvorsitzender und zwei Wahlvorstände) besteht.

Kann Wahlvorstand gewählt werden?

Darf ein Betriebsratsmitglied im Wahlvorstand sein? Ja, Mitglieder des amtierenden Betriebsrats können Wahlvorstandsmitglieder sein und auch für den neuen Betriebsrat kandidieren.

Kann ein Mitglied des Wahlvorstandes in den Betriebsrat gewählt werden?

Ja. Mitglieder im Wahlvorstand dürfen auch für den neuen Betriebsrat kandidieren. Dies ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zulässig.

Wer kann nicht in den Betriebsrat gewählt werden?

Wer ist wählbar, d.h. wer besitzt das passive Wahlrecht? Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die sechs Monate dem Betrieb angehören (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Da leitende Angestellte wie oben erwähnt nicht wählen dürfen, gehören sie auch nicht zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern.

Wer sitzt im Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand setzt sich aus folgenden Wahlhelfern zusammen: 1 Wahlvorsteher/in (der/die den Vorsitz hat) 1 stellvertretende/r Wahlvorsteher/in. 1 Schriftführer/in (der/die Wählerliste führt)

Kann der Wahlvorstand zum Personalrat gewählt werden?

Der Wahlvorstand organisiert die Wahl Das muss spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit erfolgen. Besteht kein Personalrat oder bestellt er keinen Wahlvorstand, kann ein Wahlvorstand auf einer Personalversammlung gewählt werden.

Kann der Wahlvorstand in den Betriebsrat gewählt werden?

Wer kann in den Betriebsrat gewählt werden?

Passives Wahlrecht: Wer kann sich in den Betriebsrat wählen lassen? Wählbarer Arbeitnehmer (»passives Wahlrecht«) im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist nach § 8 BVerfG wer, wahlberechtigt ist und. mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört (oder als in Heimarbeit-Beschäftigter für den Betrieb gearbeitet hat.)

Wer darf in den Betriebsrat gewählt werden?

Was ist der Wahlvorstand in der Betriebsratswahl?

Der Wahlvorstand in der Betriebsratswahl. Der Wahlvorstand ist ein Gremium, das sich um die Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf der Betriebsratswahl kümmert und den Wahlvorgang leitet und überwacht. Er besteht in der Regel aus drei Mitgliedern.

Wie kann ich die Wahl des Betriebsrats einladen?

(Mindestens) 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können zu einer Wahlversammlung einladen, auf der der Wahlvorstand gewählt wird. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt somit im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren, da zunächst der Wahlvorstand und dann der Betriebsrat gewählt wird.

Was ist der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand ist das Team, das sich um die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl kümmert. Seine Aufgaben reichen von der Organisation des Ablaufs bis hin zur Klärung juristischer Zweifelsfälle.

Was sind die Vorsitzenden des Wahlvorstandes?

Sie sind zur Geheimhaltung (§ 79 BetrVG) und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet (§ 74 BetrVG). Der Vorsitzende beruft die Sitzungen ein und vertritt den Wahlvorstand nach außen. Gibt es noch keinen Vorsitzenden, so bestimmen ihn die Mitglieder des Wahlvorstandes.