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Was bedeutet richterlicher Hinweis?

Was bedeutet richterlicher Hinweis?

Ein richterlicher Hinweis erfüllt nur dann seinen Zweck, Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Irrtümer auszuräumen, wenn er rechtzeitig erteilt wird und gezielt den fehlenden Sachvortrag anspricht, den das Gericht als entscheidungserheblich ansieht. Das Gericht erfüllt seine Hinweispflicht gemäß § 139 Abs.

Wann muss Gericht Hinweis erteilen?

Die Hinweispflicht besteht insbesondere dann, wenn die betroffene Partei einen Gesichtspunkt erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Hinweise des Prozessgegners lassen die gerichtliche Hinweispflicht nicht ohne weiteres entfallen.

Wird um einen richterlichen Hinweis gebeten?

In der Praxis ist es üblich, den schriftsätzlichen Parteivortrag mit der Bitte um einen richterlichen Hinweis für den Fall, dass das Gericht weiteren Sachvortrag oder Beweismittel für erforderlich hält, gemäß § 139 Abs. 3 ZPO zu beenden. Die Aufklärungs- und Hinweispflicht gilt auch gegenüber Rechtskundigen.

Was ist ein Hinweis und Auflagenbeschluss?

lexexakt.de Hinweisbeschluss/Auflagenbeschluss. Als Hinweisbeschluss wird im Zivilprozessrecht ein Beschluss bezeichnet, mit dem das Gericht einen nach § 139 Abs. 1 bis 3 ZPO erforderlichen Hinweis erteilt. Hier muss das Gericht den Parteien den Hinweis erteilen, dass es auch auf die Nichtigkeit des Vertrages ankommt.

Was sind vorbereitende Schriftsätze?

Vorbereitende Schriftsätze. sollen die mündliche Verhandlung vereinfachen, indem viele Sach- und Streitpunkte bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung geklärt werden. Dies entspricht der Prozessmaxime des Konzentrationsprinzips, wonach ein Rechtsfall möglichst in einer mündlichen Verhandlung erledigt werden sollte.

Was ist Paragraph 139 ZPO?

Zivilprozessordnung. § 139 Materielle Prozessleitung (1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen.

Was muss eine Klage enthalten?

Zivilprozessordnung. § 253 Klageschrift 1. die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts; 2. die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs, sowie einen bestimmten Antrag.

Sollte das Gericht weiteren Sachvortrag für erforderlich halten wird höflichst um einen Hinweis gem 139 ZPO gebeten?

Sollte das Gericht weiteren Sachvortrag für erforderlich halten, wird höflichst um einen Hinweis gem. § 139 ZPO gebeten. Auch die Klageerwiderung ist ein Schriftsatz, d.h. ein Schreiben an das Gericht. Sie beginnt in der Praxis mit gegen die Zulässigkeit der Klage, also etwa gegen die Zuständigkeit des Gerichts.

Was ist ein hinweisbeschluss?

Als Hinweisbeschluss wird im Zivilprozessrecht ein Beschluss bezeichnet, mit dem das Gericht einen nach § 139 Abs. 1 bis 3 ZPO erforderlichen Hinweis erteilt.

Was ist ein beweisbeschluss?

durch das Gericht angeordnete Erhebung des Beweises, i.d.R. durch Beweisbeschluss, wenn eine Partei ein Beweismittel für die Richtigkeit einer bestrittenen Behauptung bezeichnet und sofern die bestrittene Tatsache für die Entscheidung wesentlich ist.

Welche Verantwortung hat das Gericht für die Erteilung der Hinweise?

Die Verantwortung für die Erteilung der Hinweise trifft das Gericht, also den Spruchkörper in seiner Gesamtheit. Das Gericht muss der betroffenen Partei eine Gelegenheit zur Reaktion auf den Hinweis geben. Gegebenenfalls muss der betroffenen Partei eine Schriftsatzfrist gemäß § 139 Abs.

Ist eine sofortige Erklärung zu einem gerichtlichen Hinweis möglich?

(5) Ist einer Partei eine sofortige Erklärung zu einem gerichtlichen Hinweis nicht möglich, so soll auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem Schriftsatz nachbringen kann.

Welche Gesetze sind in der Zivilprozessordnung enthalten?

Kernstück ist die Zivilprozessordnung (= ZPO) mit über 1000 Paragrafen. Weitere wichtige Prozessgesetze sind das GVG (= Gerichtsverfassungsgesetz), das FamFG (= Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) sowie das ZVG (= Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung).

Ist die Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden?

Soweit die VwGO keine eigenen Bestimmungen über das Verfahren enthält, ist die Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschließen ( § 173 VwGO).