Guidelines

Wer hat Anspruch auf eine Gemeindewohnung?

Wer hat Anspruch auf eine Gemeindewohnung?

Die Grundvoraussetzungen dafür sind: die Vollendung des 17. Lebensjahres, ein zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an einer aktuellen Wiener Adresse, die österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt), sowie die Unterschreitung der bestehenden Einkommensgrenze.

Was braucht man für Wiener Wohnen Anmeldung?

Geburtsurkunde. Aktueller Einkommensnachweis. Mietvertrag, Nutzungsvertrag bzw. Grundbuchauszug (nicht älter als sechs Monate) der derzeitigen Wohnung (außer von Gemeindewohnungen)

Wie kriegt man eine Gemeindewohnung in Wien?

Der Schlüssel zu einer Gemeindewohnung ist das Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf. Sie erhalten es, wenn Sie alle Grundvoraussetzungen erfüllen und einen anrechenbaren Wohnbedarfsgrund nachweisen können. Ihren Antrag für eine Gemeindewohnung stellen Sie in der Wohnberatung Wien.

Welche Voraussetzungen haben sie für eine freie Gemeindewohnung?

Sie interessieren sich für eine unserer Gemeindewohnungen, dann lesen Sie hier auf der Seite der Wohnberatung Wien nach, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen. Ab sofort können Sie selbst im Internet nach freien Gemeindewohnungen im Angebot von Wiener Wohnen suchen.

Wie unterscheiden sich die Stadt Wien und die Gemeindewohnungen?

Der geförderte Wohnbau und die Gemeindewohnungen unterscheiden sich somit, bis dato, nur im Besitzer und der Hausverwaltung. Die Stadt Wien möchte mit ihrem neuen Vergabeplan, den Wienern die Gemeindewohnungen schmackhafter machen. Unter Smart Wohnungen versteht man ein Projekt der Stadt Wien zur Verbesserung der Wohnqualität ihrer Bürger.

Welche Voraussetzungen für den Einzug in eine Gemeindewohnung benötigt werden?

Welche Voraussetzungen für den Einzug in eine Gemeindewohnung benötigt werden, wie die Vergabe von statten geht, wo man sich anmelden muss, was mit dem Vormerkschein-System passiert ist und was eigentlich der Unterschied zu einer geförderten Wohnung ist, erfahren Sie hier.

Wann kann ich nach einer Gemeindewohnung suchen?

Wohnungssuchende, die also nicht alle Voraussetzungen für ein Wiener Wohn-Ticket mit „Begründetem Wohnbedarf“ erfüllen und unter normalen Umständen daher keinen Zugang in den Gemeindebau hätten, können 2021 jeweils in einem Zeitfenster von drei Monaten trotzdem nach einer Gemeindewohnung suchen.

https://www.youtube.com/watch?v=d9yOB3AIw5g