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Welche Kantone bieten einen Auto-Index online an?

Welche Kantone bieten einen Auto-Index online an?

Fast alle Kantone bieten einen Auto-Index online im Internet an. Einige Kantone geben die Halterauskunft für Autonummern via Telefon, SMS oder E-Mail bekannt. In der Schweiz darf der Name und die Adresse von Inhabern der Kontrollschilder öffentlich bekannt gegeben werden. In Deutschland und Österreichsind diese Daten geschützt.

Warum ist ein Autoindex in der Schweiz zulässig?

Warum ist ein Autoindex in der Schweiz zulässig? Über die immatrikulierten Kontrollschilder wird Auskunft in den jeweiligen Strassenverkehrsämtern gegeben. Deponierte, abgelaufene oder gesperrte Kontrollschilder sind davon ausgenommen Der Gesetzgeber in der Schweiz will, dass ein Halter eines Autokennzeichens für jedermann identifizierbar ist.

Wie ist der Auto-Index für den Kanton Basel-Stadt möglich?

Der Auto-Index für den Kanton Basel-Stadt ist seit dem 1. Januar 2016 online und gebührenpflichtig. CHF 1.- pro Auskunft. Auch via SMS (nur von 06:00-22:00 Uhr) und für weisse Kontrollschildnummern möglich (eautoindex.ch) CHF 1.-/ Keine Online-Abfrage möglich.

Wie ist die Abfrage einer Autonummer im Kanton Bern möglich?

Die Abfrage einer Autonummer im Kanton Bern ist nur per SMS möglich. Z.B. BE 25775 an 939 senden (CHF 1.- pro SMS-Auskunft, max. 5 Abfragen pro Tag, nur von 06:00-22:00 Uhr). Nicht möglich ist die Abfrage der Kontrollschilder von Motorrädern oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Ist der Autoindex für den Kanton Solothurn kostenpflichtig?

Online Autoindex für den Kanton Solothurn. Die Halterabfrage ist kostenpflichtig. Der Auto Index für den Kanton St. Gallen ist kostenpflichtig. Der Autonindex für den Kanton Tessin ermöglicht Online-Abfragen ohne Limite. Website in italienischer Sprache. Der Auto Index für den Kanton Thurgau.

Jeder Kanton handhabt das ein wenig anders. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Strassenverkehrsamt. Warum ist ein Autoindex in der Schweiz zulässig? Über die immatrikulierten Kontrollschilder wird Auskunft in den jeweiligen Strassenverkehrsämtern gegeben. Deponierte, abgelaufene oder gesperrte Kontrollschilder sind davon ausgenommen