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Was sind jagdliche Einrichtungen?

Was sind jagdliche Einrichtungen?

Unter Jagdlichen Einrichtungen versteht man sehr vielfältige Einrichtungen, die nicht darauf beschränkt sind, was der Waldbesucher – nämlich die Hochsitze – darunter versteht.

Was sind Reviereinrichtungen?

Für einen geregelten und effektiven Jagdablauf benötigen wir die verschiedensten jagdlichen Reviereinrichtungen. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um Bauwerke wie Fanganlagen, Fütterungen, Nistgelegenheiten oder auch Kunstbauten.

Wo dürfen Hochsitze stehen?

Auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken darf der Jagdausübungsberechtigte jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze und Fütterungen nur mit Zustimmung des Grundeigentümers errichten.

Ist eine kirrung eine jagdliche Einrichtung?

Obwohl die Kirrung nicht ausdrücklich in der beispielhaften („insbesondere“) Aufzählung genannt ist, spricht einiges dafür, dass sie neben Fütterungen und Hochsitzen ebenfalls zu den jagdlichen Einrichtungen zählt, da sie dem Anlocken des Wildes dient.

Welche Reviereinrichtungen gibt es?

Jagdliche Einrichtungen wie Hochstände, Jagdhütten, Fütterungen, Luderplätze, Salzlecken und Birschsteige sind Bestandteil eines funktionierenden Jagdreviers.

Wem gehören Reviereinrichtungen?

Es steht dem jeweiligen Grundeigentümer zu. Jagdberechtigte sind in Eigenjagd- gebieten und Wildgehegen die Grund- eigentümer, in Genossenschaftsjagd- gebieten die Jagdgenossenschaft.

Wie weit darf ein Hochsitz vom Haus entfernt sein?

Einen Mindestabstand gibt es in den meisten Landesjagdgesetzen nicht mehr. Früher waren das mal 200 Meter, hat man aber, wie gesagt, in fast allen Bundesländern aufgehoben. Lediglich innerhalb eines befriedeten Bezirkes, also z.B. Hausgärten, Schrebergärten, Sportplätze usw. ruht die Jagd.

Ist es verboten auf einem Hochsitz zu sitzen?

Für die Jagd haben die Waidfrauen und -Männer in ihren Revieren etliche Hochsitze aufgestellt. Das Betreten dieser jagdlichen Anlagen reizt zwar wegen der schönen Aussicht, ist aber verboten.

Ist Kirrung erlaubt?

Kirrung (Anlocken von Wild mit geringen Futtermitteln zur Erleichterung der Bejagung) ist in der Jagdruhezeit generell verboten, egal wo.

Was darf man Kirren?

Kirren und Erlegen: Ganzjährig erlaubt von Sauen, nur mit artgerechten Futtermitteln (Mais, Getreide, Eicheln, Bucheln, Kartoffeln) in geringen Mengen. Anderes Wild muss von der Kirrung ausgeschlossen werden.

Wem gehören die Hochsitze?

Demzufolge sind sie keine wesentlichen Bestandteile des Grundstücks, wurden also nicht (nach § 946 BGB) Eigentum des Grundeigentümers (Scheinbestandteile – § 95 BGB). Sie stehen daher weiterhin im Eigentum des Jagdpächters!

Wem gehört die Jagdhütte?

Jagdliche Anlagen, die mit Erlaub nis des Grundeigentümers auf dessen Grundstück errichtet werden, bleiben grundsätzlich im Eigentum des Erbau ers (Jagdpächter, Jagderlaubnisinha ber). Weder eine massive Bauweise noch ein lange andauernder Bestand stehen dem entgegen.