Users' questions

Wie kann ich jemanden aus meiner Wohnung abmelden?

Wie kann ich jemanden aus meiner Wohnung abmelden?

Für jede abzumeldende Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist bei der Abmeldung nicht notwendig. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung.

Wer kann nebenwohnsitz abmelden?

Wer nicht entscheidungsfähig ist, muss von der Unterkunftgeberin oder dem Unterkunftgeber oder von der Erwachsenenvertretung oder den Vorsorgebevollmächtigten abgemeldet werden.

Kann man jemand anderen abmelden?

Hauseigentümer*innen oder Mitbewohner*innen können den nicht gemeldeten Ein- oder Auszug einer Person dem Einwohnermeldeamt mitteilen. Bitte beachten Sie, dass hierdurch zunächst keine Um- bzw. Abmeldung der Person erfolgt. Das Einwohnermeldeamt prüft und entscheidet den Sachverhalt.

Wie lange dauert die Anmeldung des Wohnsitzes in Innsbruck?

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Innsbruck fallen keine Gebühren an. – Anmeldung und Abmeldung: Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft. – Bei Neugeborenen: bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation. – Ummeldung: Innerhalb eines Monats.

Wann ist die Meldebehörde in Innsbruck zuständig?

Wer in einer Wohnung in Innsbruck Unterkunft nimmt ist innerhalb von 3 Tagen verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt von Magistrat / Melde- und Einwohnerwesen Innsbruck.

Wie können sie ihren neuen Hauptwohnsitz abmelden?

Auch im Bürgerbüro Arzl und im Stadtteilbüro Igls und Vill nehmen wir für Sie An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes entgegen und leiten diese an das Meldeamt weiter. Mit der digitalen An-/Abmeldung und Ummeldung über oesterreich.gv.at können Sie Ihren neuen Hauptwohnsitz an- sowie Ihren alten Hauptwohnsitz abmelden.

Welche Fristen gelten für die Anmeldung von Wohnsitzen?

Die An- und Abmeldung von Wohnsitzen sowie die Änderung der Wohnsitzeigenschaft (Hauptwohnsitz – weiterer Wohnsitz) unterliegt bundesweit einheitlichen Fristen und anderen Regeln. Näheres erfahren Sie hier. Das Meldezettel-Formular finden Sie hier.